Lockerungen in Aussicht

Quelle: BFV_www.bfv.de(Foto:Getty Images)


Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) wendet sich nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz, die sich auf einen Stufenplan für mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen verständigt hat, mit der klaren Bitte an die Bayerische Staatsregierung, bei der Umsetzung der Maßnahmen zeitnah verständliche und praxisnahe Vorgaben zu verabschieden. „Die Verantwortlichen in der Landesregierung dürfen unsere Vereine jetzt nicht im Regen stehen lassen, sondern müssen klar und unmissverständlich formulieren, was in welcher Form für das Fußball-Training fortan erlaubt ist“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: "Bis dato sind uns nur grobe Rahmenbedingungen bekannt, diese aber müssen nun von den zuständigen Ministerien detailliert formuliert werden." Der aktuelle Informationsstand lässt nach wie vor noch viele Fragen offen.

Gemäß dem Bund-Länder-Beschluss betreffen die Lockerungen im Bereich des organisierten Sports insbesondere Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, für die ab kommenden Montag, 8. März 2021, in Gruppen bis 20 Personen wieder Training möglich sein soll. „Es war für diese Entscheidung von immenser Bedeutung, dass der gesamte Breitensport in Deutschland, insbesondere der Amateurfußball, in den vergangenen Wochen seine Stimmen gebündelt und mit klarer Sprache gesprochen hat. Die existenzielle Bedeutung von organisierten Bewegungsangeboten in unseren Vereinen für die gesamte Gesellschaft bestreitet niemand – auch wenn der Ball nicht mal im Ansatz wieder so rollen kann, wie sich das Millionen von Menschen hierzulande sehnlich wünschen, so können wir jetzt endlich wieder erste, wenngleich leider nur überraschend kleine Schritte in diese Richtung machen. Und für diese Schritte fehlen aktuell klare Regelungen für die Praxis. Die braucht es jetzt ganz dringend“, sagt Rainer Koch.

Hinsichtlich der Auswirkungen des Stufenplans für den Breitensport, der an der Entwicklung des Infektionsgeschehens gekoppelt ist, ist nach wie vor offen, ob beispielsweise kontaktloses Fußballtraining erlaubt ist oder ob ein Kindertraining mit Kontakt erfolgen kann. Auch hinsichtlich der Vorhaltung von Hygienekonzepten, die der BFV bereits im vergangenen Jahr für seine Vereine vorbereitet hatte, braucht es dringend Antworten. „Der Amateurfußball hat mit ganz viel Herzblut und großer Achtsamkeit längst bewiesen, dass er mit dieser Verantwortung umgehen kann und sich seiner Rolle vollauf bewusst ist. Genau das ist es, was unser Land jetzt braucht, um dieser Pandemie Herr zu werden. Ich werde nicht müde, zu betonen, dass wir Sportler Teil der Lösung sind und gewiss nicht das Problem! Unsere Vereine sind bereit. Deshalb braucht es fortan größere Schritte und kurzfristig klare, verständliche Regeln zur Umsetzung auf dem Weg hin zu einem geregelten Wettkampfspielbetrieb“, sagt Koch.

Die Bayerische Staatskanzlei hat an diesem Donnerstag folgende Eckpunkte in Bezug auf Breitensport veröffentlicht, die ab 8. März 2021 gültig sein sollen:

  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:
    Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:
    Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Die näheren Details der Öffnungen richten sich nach Rahmenkonzepten, die die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Wissenschaft und Kunst sowie für Digitales bzw. des Innern, für Sport und Integration jeweils im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen.

Die nächsten Schritte

Frühestens ab dem 22. März 2021 sind folgende weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich:

  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:
    Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:
    Kontakfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer*innen über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest mit negativem Ergebnis verfügen

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